Ein Wohngeldantrag für Rentner wird ausgefüllt

Der WOHNGELDANTRAG

Aktiv werden und Ihren Wohngeldantrag als Rentner stellen

Wenn Sie eine durchschnittliche Rente haben, keine Grundsicherung im Alter bekommen und über kein erhebliches Vermögen verfügen, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Wohngeld. Und dann sollten Sie unbedingt Ihren Wohngeldantrag als Rentner oder Rentnerin stellen. Durch die Wohngeldreform 2023, auch bekannt als „Wohngeld Plus“, wurde die Einkommensgrenze angehoben und der Kreis der Berechtigten erheblich erweitert. So stieg laut dem Statistischen Bundesamt die Zahl der Wohngeldhaushalte in Deutschland von 652.000 im Jahr 2022 auf 1,2 Millionen Haushalte im Jahr 2023. In Hamburg wuchs die Zahl von 13.675 im Jahr 2022 auf 27.670 im Jahr 2023. In beiden Jahren stellten Rentner*innen den Großteil der Wohngeldhaushalte in Deutschland. Das setzt einen allgemeinen Trend fort: Jahr für Jahr ist die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner diejenige, die am häufigsten Wohngeld bezieht. Das zeigt ganz klar, dass sich der finanzielle Bedarf nicht gleichmäßig über alle Lebensjahre verteilt. Gerade im Alter reicht das Geld oftmals nicht mehr aus, um die Miete zu bezahlen und ein würdiges Leben zu führen.

Wohngeldantrag Rentner stellen: Eine Grafik zeigt, dass Rentner die größte Gruppe der Wohngeldhaushalte in Deutschland ausmachen
Wohngeldantrag Rentner stellen: Eine Grafik zeigt, dass Rentner die größte Gruppe der Wohngeldhaushalte in Deutschland ausmachen

Zum Wohngeldantrag mit dem Wohngeld-Sorglos-Paket

Den Wohngeldantrag als Rentner oder Rentnerin können Sie zu verschiedenen Zeitpunkten stellen: etwa direkt bei Renteneintritt, wenn absehbar ist, dass Ihre Rente nicht ausreicht, um problemlos die Miete zu zahlen. Oder auch dann, wenn Sie bereits Rente beziehen, Ihre Miete und Heizkosten aber einen Großteil Ihrer Rente erfordert. Ebenso können persönliche Schicksalsschläge wie der Tod des geliebten Ehepartners den Anstoß geben. Denn dann stehen Sie nicht nur vor der Herausforderung, den Alltag alleine zu bewältigen, sondern müssen auch die Miete allein bezahlen. Besonders in solchen Fällen ist es möglich – und ratsam –, einen Wohngeldantrag zu stellen. Dabei ist Wohngeld kein Almosen. Es ist Ihr Recht auf angemessenes Wohnen. So formuliert es auch das Wohngeldgesetz, das die Aufgabe des Wohngelds in der „wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens“ (§ 1 WoGG) definiert. Dieses Recht muss allerdings aktiv eingefordert werden. Das bedeutet: Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, dann müssen Sie selbst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle stellen. Paragraph 22 des Wohngeldgesetzes besagt: „Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet.“ Sollten Sie sich für mein Wohngeld-Sorglos-Paket entscheiden, dann übernehme ich für Sie die Antragstellung sowie die gesamte Korrespondenz mit der zuständigen Wohngeldstelle.

Zum Wohngeld als Rentner: den formlosen Wohngeldantrag stellen

Direkt nach Abschluss des Wohngeld-Sorglos-Pakets stelle ich für Sie einen formlosen Wohngeldantrag. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zum Wohngeld als Rentnerin oder Rentner. Der formlose Wohngeldantrag hat gegenüber dem amtlichen Antrag einen entscheidenden Vorteil: Er spart viel Zeit. Für den formlosen Antrag benötigen wir keinerlei Unterlagen – also keinen Mietvertrag, keinen Rentenbescheid und keine weiteren Nachweise. Der Antrag kann direkt und ohne Anhänge an die zuständige Wohngeldstelle übermittelt werden. Ihr Wohngeldanspruch gilt dann ab dem Monat, in dem dieser Antrag gestellt wurde. Melden Sie sich also zum Beispiel am 31. Oktober bei mir und wir stellen fest, dass ein Wohngeldanspruch besteht, dann reiche ich noch am selben Tag den formlosen Antrag für Sie ein. Wenn Sie schließlich Ihren Wohngeldbescheid erhalten, wird der Oktober dann als erster Monat der Wohngeldzahlung berücksichtigt.

Ein formloser Wohngeldantrag dient somit der Fristwahrung im Hinblick auf den Beginn des Bewilligungszeitraums. Teil A Nr. 22.12 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift regelt, dass ein formloser Antrag nicht nur per Post, sondern auch per E-Mail, Fax oder sogar telefonisch – also ohne ausgefülltes Formular – zulässig ist. Wichtig ist lediglich, dass aus dem Antrag hervorgeht, dass Sie Wohngeld beantragen möchten, und dass Ihr Name, Vorname, Ihre aktuelle Anschrift sowie das Antragsdatum enthalten sind. Im Rahmen meines Wohngeld-Sorglos-Pakets nutze ich für diesen Antrag ein digitales Formular, das ich per E-Mail an die zuständige Wohngeldstelle übermittle. Diese digitale Übermittlung bringt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erreicht der Antrag die Wohngeldstelle sofort – ohne Umwege über die oft langsame Hauspost des Bezirksamts. Zum anderen habe ich damit einen Nachweis über die fristgerechte Übermittlung und das ausgefüllte Formular wird gleichzeitig zum ersten Dokument Ihrer digitalen Wohngeld-Akte, die ich für Sie anlege. Wenn die Verwaltung mit Akten arbeitet, tun wir das auch – effizient, ordentlich und vorbereitet auf mögliche Rückfragen oder auch einen Widerspruch bei einem Ablehnungsbescheid.

Hier finden Sie das digitale Formular, das ich für die Fristwahrung verwende. Falls wir gemeinsam feststellen, dass Sie als Rentnerin oder Rentner Anspruch auf Wohngeld haben, Sie sich aber nicht für mein Wohngeld-Sorglos-Paket entscheiden möchten, empfehle ich Ihnen dennoch dringend, selbst einen Antrag zu stellen. Nutzen Sie dafür gerne das Formular. Es stehen Ihnen sieben verschiedene Varianten zur Auswahl. Wichtig: Wählen Sie unbedingt das Formular, das an die für Sie zuständige Wohngeldstelle adressiert ist. Die Wohngeldstelle ist immer Teil des für Sie zuständigen Bezirksamts – Sie müssen also nur wissen, in welchem Bezirk Ihre Wohnung liegt. Am besten senden Sie den ausgefüllten formlosen Antrag per E-Mail an die Wohngeldstelle. Die E-Mail-Adresse finden Sie im Briefkopf des Formulars. Alternativ können Sie den Antrag auch ausdrucken und per Post verschicken. Die Postadresse der Wohngeldstelle finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.

Zum Wohngeld als Rentner: den amtlichen Wohngeldantrag stellen 

Nachdem der formlose Wohngeldantrag eingereicht wurde, muss unbedingt der amtliche Antrag folgen. Nur mit diesem erhalten Sie als Rentner oder Rentnerin auch einen rechtskräftigen Wohngeldbescheid. Nach Eingang des formlosen Antrags sendet Ihnen die zuständige Wohngeldstelle per Post ein Schreiben, in dem Sie zur Einreichung des amtlichen Antrags sowie der notwendigen Unterlagen aufgefordert werden. Nach Paragraph 23 des Wohngeldgesetzes sind Sie zur Auskunft verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen der Wohngeldstelle Auskunft über alle Haushaltsmitglieder geben – also über alle Personen, die mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben – und alle relevanten Informationen offenlegen, die für die Entscheidung notwendig sind. Dazu gehören vor allem Nachweise über Ihre Miete und Ihre Rente. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wird Ihr Antrag automatisch abgelehnt. In den Monaten Juni, Juli und August 2024 war fehlende Mitwirkung der Hauptgrund für abgelehnte Wohngeldanträge in Hamburg.

Im Rahmen meines Wohngeld-Sorglos-Pakets stelle ich selbstverständlich auch den amtlichen Wohngeldantrag für Sie – idealerweise sogar noch, bevor die Wohngeldstelle Sie dazu auffordert. Die Bearbeitungszeiten in Hamburg sind derzeit leider immer noch sehr lang. Im August 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 16 Wochen. Diese Zeitspanne ergibt sich aus dem Zusammenspiel von antragstellender Seite – also Ihnen oder mir stellvertretend – und prüfender Seite, also der Wohngeldstelle. Auf die personelle Situation in den Behörden habe ich leider keinen Einfluss. Krankheitsausfälle, Urlaub oder Personalengpässe führen immer wieder zu Verzögerungen. Aber ich kann dafür sorgen, dass auf unserer Seite keine Zeit verloren geht. Dafür benötige ich allerdings Ihre Mithilfe. Ich sage Ihnen genau, welche Unterlagen ich von Ihnen brauche – in der Regel sind das Ihr Rentenbescheid, Ihr Mietvertrag oder eine Vermieterbescheinigung sowie Nachweise über Mietzahlungen. Je nach Einzelfall können auch ein Nachweis über Ihren Pflegegrad und ein Schwerbehindertenausweis erforderlich sein. Vor allem kümmere ich mich um den Nachweis Ihrer erbrachten Grundrentenzeiten bei Ihrem Rententräger. Diese Unterlagen digitalisiere ich und übermittle sie zusammen mit dem amtlichen Antrag per E-Mail an die zuständige Wohngeldstelle.

Wohngeldantrag Rentner stellen: Eine Grafik zeigt, dass der Hauptgrund für abgelehnte Wohngeldanträge in Hamburg im Jahr 2024 mangelnde Mitwirkung war
Wohngeldantrag Rentner stellen: Eine Grafik zeigt, dass der Hauptgrund für abgelehnte Wohngeldanträge in Hamburg im Jahr 2024 mangelnde Mitwirkung war

Wohngeldantrag als Rentner: alles digital in meiner Wohngeld-Beratung

Über die Jahre hinweg hat sich meine vollständig digitale Arbeitsweise in der Wohngeld-Beratung bewährt. Sie bringt drei wesentliche Vorteile gegenüber der Arbeit mit Papier: Erstens ermöglicht sie mir jederzeit einen schnellen Überblick über alle von Ihnen eingereichten Unterlagen und Nachweise. Zweitens dient sie der lückenlosen Dokumentation der gesamten Korrespondenz mit der zuständigen Wohngeldbehörde. Alle Schreiben der Wohngeldstelle werden gesammelt, digitalisiert und archiviert – so behalte ich stets im Blick, was wann übermittelt wurde. Während Sie als antragstellende Person gewisse Fristen einhalten müssen – etwa, wenn angeforderte Unterlagen innerhalb von vier Wochen vorliegen sollen –, gelten auch für die Wohngeldstelle gesetzlich vorgegebene Zeiträume. Wird ein Antrag abgelehnt, lege ich im Rahmen meines Sorglos-Pakets für Sie Widerspruch ein. Wird über den Widerspruch innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, kann ich für Sie eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg einreichen. 

Der dritte Vorteil der digitalen Arbeitsweise ist besonders entscheidend: Die Hamburger Bezirksämter haben im Zuge der Wohngeldreform 2023 selbst vollständig auf digitale Aktenführung umgestellt. Da durch die Reform deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben, befürchteten die Bezirksämter eine Flut an Anträgen – und setzten auf Digitalisierung als Lösung. Für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller wird nun eine digitale Wohngeld-Akte angelegt. Alle Unterlagen, die nicht digital eingehen, müssen zunächst eingescannt werden. Dieser scheinbar einfache Schritt ist in der Praxis oft zeitraubend. Denn es sind nicht die Sachbearbeiter*innen, die die Unterlagen einscannen, sondern ein separates Unternehmen, das mit der Digitalisierung beauftragt wurde. So wird die Bearbeitungszeit des Wohngeldantrags unnötig verlängert. Deshalb übermittle ich alle Anträge und Unterlagen ausschließlich digital. Im Rahmen meines Wohngeld-Sorglos-Pakets übernehme ich außerdem die Digitalisierung Ihrer Unterlagen. Was in der Behörde oft Wochen dauert, erledige ich in Sekunden. So sparen wir wertvolle Zeit – und Sie erhalten Ihren Wohngeldbescheid so schnell, wie es die Bearbeitung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zulässt.

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