
Das Wohngeld-Formular: Ihr erster Schritt zum Wohngeld als Rentner
Ihr Weg zum Wohngeld beginnt – wie so Vieles im deutschen Verwaltungssystem – zunächst mit einem Formular. Genauer gesagt: dem Wohngeld-Formular. Denn nur, wenn Sie bei bestehendem Anspruch auch tatsächlich einen Antrag bei der zuständigen Hamburger Wohngeldstelle einreichen, kann Ihnen das Wohngeld bewilligt werden. So schreibt es Paragraph 22 des Wohngeldgesetzes ganz klar vor: „Wohngeld wird nur auf Antrag der wohngeldberechtigten Person geleistet.“ Im Rahmen meiner Wohngeld-Beratung prüfe ich selbstverständlich auch, ob ein Anspruch auf Wohngeld in Ihrem Fall besteht. Wenn Sie jedoch bereits sicher wissen, dass Sie einen verlässlichen Wohngeldanspruch haben und der monatliche Betrag voraussichtlich mehr als 10 Euro betragen wird, können Sie sich hier auf dieser Seite direkt das Wohngeld-Formular herunterladen, mit dem Sie formlos Wohngeld beantragen können. Das ist dann Ihr erster Schritt zum Wohngeld im Alter.
Der Weg zum Wohngeld als Rentner*in: nur Mut!
Gerade dieser erste Schritt kann manchmal der schwerste sein. Denn das Ausfüllen des Wohngeld-Formulars ist nicht nur eine bürokratische Aufgabe, sondern für viele auch ein emotionaler Moment. Vielleicht haben Sie bisher nie direkten Kontakt zum deutschen Sozialsystem gehabt und noch keine Sozialleistungen in Anspruch genommen. Dann fühlt es sich womöglich so an, als könnten Sie jetzt nicht mehr für sich selbst sorgen. Doch bitte bedenken Sie zwei Dinge: Erstens, die deutschen Renten sind im europäischen Vergleich nicht besonders hoch. Während Rentnerinnen und Rentner mit geringerem Einkommen in anderen OECD-Ländern im Durchschnitt rund 65 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens als Rente erhalten, lag dieser Anteil in Deutschland bei lediglich etwa 47 Prozent im Jahr 2021. Und zweitens: Die Rente bezieht sich ausschließlich auf Lohnarbeit. Unbezahlte Arbeit, die Sie etwa im Haushalt oder als Mutter oder Vater geleistet haben, findet in der Rentenberechnung keine Anerkennung. Deshalb: Haben Sie keine falsche Scheu. Wohngeld ist kein Almosen – es ist Ihr gutes Recht. Wenn Sie wohngeldberechtigt sind, sollten Sie dieses Recht auch in Anspruch nehmen.

Formlos Wohngeld mit dem Wohngeld-Formular beantragen und Fristen sichern
Am besten beantragen Sie Ihr Wohngeld zunächst formlos. Der formlosen Antragstellung kommt dabei ein entscheidender Vorteil gegenüber der amtlichen Beantragung zu: Für einen formlosen Wohngeldantrag benötigen Sie keinerlei Unterlagen, um Ihren Anspruch zu belegen. Sie können Ihren Antrag also direkt an die zuständige Hamburger Wohngeldstelle schicken, ohne zuvor auf Nachweise von Dritten warten zu müssen – etwa auf den Nachweis Ihrer Grundrentenzeiten von Ihrem Versicherungsträger oder eine Mietbescheinigung von Ihrem Vermieter. Ohne zeitliche Verzögerung haben Sie mit einem formlosen Antrag die Möglichkeit, die Frist für Ihren sogenannten Bewilligungszeitraum zu wahren. Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den Sie Wohngeld erhalten. In Hamburg sind das in der Regel 12 Monate, in besonderen Fällen auch bis zu 24 Monate. Der erste Monat dieses Zeitraums ist immer der Monat, in dem Sie Ihren Wohngeldantrag gestellt haben. Dabei spielt es keine Rolle, an welchem Tag des Monats der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht – ob am 1. oder am 31. Dezember: In beiden Fällen beginnt der Bewilligungszeitraum im Dezember. In der Praxis erfolgt die Zahlung meist rückwirkend, da die Bearbeitungszeiten in den Hamburger Wohngeldstellen häufig mehrere Monate betragen.
Wohngeld-Formulare unbedingt digital übermitteln
Laut Teil A Nr. 22.12 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift kann ein formloser Wohngeldantrag nicht nur per Post, sondern auch per E-Mail, Fax oder sogar telefonisch gestellt werden – also ohne ausgefülltes Wohngeld-Formular. Dennoch rate ich ausdrücklich davon ab, den Antrag telefonisch zu stellen. Dafür gibt es zwei gute Gründe: Erstens erhalten Sie auf diesem Weg keinen Nachweis über Ihre Antragstellung. Zweitens ist die telefonische Erreichbarkeit der Hamburger Wohngeldstellen sehr eingeschränkt. In meiner Tätigkeit als Wohngeldberater habe ich bislang noch nie erfolgreich telefonischen Kontakt zu einer Wohngeldstelle herstellen können. Sie sind also besser beraten, wenn Sie Ihren formlosen Antrag auf dem Postweg oder – noch besser – per E-Mail übermitteln. Da alle Hamburger Wohngeldstellen seit 2023 ausschließlich digital arbeiten, werden eingereichte Papierdokumente ohnehin zunächst digitalisiert, bevor sie von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter bearbeitet werden. Wenn Sie Wartezeiten verkürzen möchten, empfehle ich Ihnen daher ganz klar die digitale Kommunikation. Aus genau diesem Grund findet auch meine Wohngeld-Beratung vollständig digital statt.
Auf den formlosen Antrag muss in jedem Fall ein amtlicher Antrag folgen. Während der formlose Antrag dazu dient, die Antragsfrist zu wahren, kann nur der amtliche Antrag Ihren Anspruch auf Wohngeld tatsächlich begründen. Der formlose Wohngeldantrag muss lediglich Ihren Namen, Ihre Anschrift, das Antragsdatum sowie Ihren Wunsch enthalten, Wohngeld zu beantragen. Der amtliche Antrag hingegen ist deutlich umfangreicher: Er besteht aus einem offiziellen Vordruck mit 11 Seiten und 31 Abschnitten. Darin werden unter anderem Angaben zur Höhe Ihrer Rente, zu Miete und Nebenkosten, zur Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie zu einem möglichen Pflegegrad oder einer bestehenden Behinderung erfasst. Zusätzlich müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen, um die gemachten Angaben zu belegen. Um Rückfragen der Wohngeldstelle zu vermeiden und Zeit zu sparen, sollten Sie diese Nachweise direkt mit dem amtlichen Antrag einreichen. Teil meines Wohngeld-Sorglos-Pakets ist es, nicht nur den amtlichen Antrag für Sie auszufüllen, sondern auch alle erforderlichen Nachweise für Sie anzufordern, zusammenzustellen, zu digitalisieren und vollständig an die Wohngeldstelle zu übermitteln.
Das Wohngeld-Formular an die zuständige Wohngeldstelle senden
Die Hansestadt Hamburg ist in sieben Bezirke aufgeteilt – jeder dieser Bezirke verfügt über ein eigenes Bezirksamt. Die Bezirksämter übernehmen vielfältige Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und sind zentrale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Zu jedem Bezirksamt gehört auch eine eigene Wohngeldstelle. Um herauszufinden, welche Wohngeldstelle für Sie zuständig ist, müssen Sie lediglich wissen, in welchem Bezirk sich Ihre Meldeadresse befindet. An diese Wohngeldstelle richten Sie dann auch Ihren formlosen Wohngeldantrag. Für besonders Interessierte: Ende 2024 waren laut Hamburger Personalbericht 2025 insgesamt rund 6.827 sogenannte Vollkräfte in den Bezirksämtern der Stadt beschäftigt. Dabei bezeichnet der Begriff „Vollkräfte“ die Anzahl der Vollzeitstellen – die tatsächliche Zahl der Mitarbeitenden liegt aufgrund des hohen Teilzeitanteils deutlich darüber. Im Jahr 2024 lag die Teilzeitquote bei etwa 38 Prozent. Laut einer parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke waren für den Bereich Wohngeld etwa 125 Vollkräfte zuständig, verteilt auf insgesamt 134 Stellen. Einfache Wohngeldfälle werden dabei von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern bearbeitet, die auf Grundlage des Wohngeldgesetzes sowie der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift Entscheidungen treffen. Kommt es zu komplexeren Fällen, wird zusätzlich die jeweilige Abschnittsleitung hinzugezogen. Diese unterstützt die Sachbearbeitung bei der Prüfung des Wohngeldanspruchs sowie bei der Festsetzung der konkreten Höhe der monatlichen Wohngeldzahlung.


Wohngeld-Formulare
Formlose Wohngeldanträge für Hamburger Wohngeldstellen
Hamburg-Altona
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Alte Königstraße 29-39
22767 Hamburg
wohngeld@altona.hamburg.de
Hamburg-Bergedorf
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Weidenbaumsweg 21
21029 Hamburg
wohngeld@bergedorf.hamburg.de
Hamburg-Eimsbüttel
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Eimsbüttel
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg
wohngeld@eimsbuettel.hamburg.de
Hamburg-Harburg
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Harburger Rathausforum 1
21073 Hamburg
wohngeld@harburg.hamburg.de
Hamburg-Mitte
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Mitte
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
wohngeld@hamburg-mitte.hamburg.de
Hamburg-Nord
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Nord
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Kümmellstraße 5-7
20249 Hamburg
wohngeld@hamburg-nord.hamburg.de
Hamburg-Wandsbek
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Wandsbeker Allee 71
22041 Hamburg
wohngeld@wandsbek.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Altona
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Altona. Wenn Sie im Bezirk Altona wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornahmen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Altona sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Alte Königstraße 29-39
22767 Hamburg
wohngeld@altona.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Bergedorf
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Bergedorf. Wenn Sie im Bezirk Bergedorf wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Bergedorf sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Weidenbaumsweg 21
21029 Hamburg
wohngeld@bergedorf.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Eimsbüttel
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Eimsbüttel. Wenn Sie im Bezirk Eimsbüttel wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Eimsbüttel sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Eimsbüttel
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Grindelberg 62-66
20144 Hamburg
wohngeld@eimsbuettel.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Harburg
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Harburg. Wenn Sie im Bezirk Harburg wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Harburg sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Harburger Rathausforum 1
21073 Hamburg
wohngeld@harburg.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Mitte
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Mitte. Wenn Sie im Bezirk Mitte wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Mitte sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Mitte
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
wohngeld@hamburg-mitte.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Nord
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Nord. Wenn Sie im Bezirk Nord wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Wohngeld-Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Nord sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Nord
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Kümmellstraße 5-7
20249 Hamburg
wohngeld@hamburg-nord.hamburg.de
Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Wandsbek
Hier finden Sie das Wohngeld-Formular für die Wohngeldstelle Hamburg-Wandsbek. Wenn Sie im Bezirk Wandsbek wohnen und sicher sind, dass Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dieses Formular als formlosen Antrag zur Fristwahrung verwenden. Falls Sie zur Miete wohnen, wählen Sie im Formular bitte die Option „Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss“ aus. Falls Sie in Ihrem eigenen Wohneigentum leben, wählen Sie „Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss“. Tragen Sie anschließend in die dafür vorgesehenen Felder bitte Ihren Vornamen und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre vollständige Anschrift ein. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist freiwillig. Im nächsten Abschnitt finden Sie einen Mustertext, mit dem die Wohngeldstelle über Ihren Wunsch informiert wird, einen Antrag zur Fristwahrung zu stellen. Diesen Text müssen Sie nicht anpassen – er ist bereits korrekt formuliert. Wichtig: Unterhalb des Mustertextes setzen Sie bitte unbedingt Ihre Unterschrift – entweder handschriftlich oder elektronisch. Vergessen Sie nicht, Ort und Datum anzugeben. Senden Sie das ausgefüllte Wohngeld-Formular anschließend entweder auf dem Postweg oder als E-Mail. Sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mail-Adresse der Wohngeldstelle Wandsbek sind bereits im Formular enthalten.
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
FA Grundsicherung und Soziales
Wohngeld
Wandsbeker Allee 71
22041 Hamburg
wohngeld@wandsbek.hamburg.de