
ERFOLGSGESCHICHTEN
Der positive Wohngeldbescheid: Ziel meiner Wohngeld-Beratung
Der Wohngeldbescheid ist das offizielle Schreiben, das Sie am Ende der Antragsbearbeitung von der für Sie zuständigen Hamburger Wohngeldstelle erhalten. Der Wohngeldbescheid informiert Sie als Rentner oder Rentnerin über die Entscheidung, die die Wohngeldstelle bezüglich Ihres Antrags getroffen hat. Der Wohngeldbescheid kann positiv sein. In diesem Fall teilt er Ihnen mit, dass Sie Anspruch auf Wohngeld haben, benennt die Höhe des monatlichen Wohngelds, das Sie nun erhalten werden, und für welchen Zeitraum Sie das Wohngeld erhalten. Der Wohngeldbescheid kann aber auch negativ sein. In diesem Fall informiert Sie der Ablehnungsbescheid darüber, dass Ihr Wohngeldantrag abgelehnt wurde und dass Sie kein Wohngeld erhalten.
Das Ziel meiner Wohngeldberatung ist natürlich der positive Wohngeldbescheid und die Bewilligung Ihres Wohngeldantrags. Wie kommen wir also von einem Wohngeldantrag zu einem bewilligten Antrag – also einem positiven Wohngeldbescheid? Nun, zunächst ist es hilfreich, einen Blick auf die Hamburger Bezirksämter, genauer gesagt auf die Hamburger Wohngeldstellen, zu werfen und zu verstehen, warum Wohngeldanträge abgelehnt werden. In den Monaten Juni, Juli und August 2024 wurden in den Hamburger Wohngeldstellen insgesamt 12.777 Wohngeldanträge beschieden. Davon waren 9.765 Bewilligungen und 2.012 Ablehnungen. Etwas mehr als drei Viertel der eingegangenen Wohngeldanträge wurden also bewilligt, und knapp ein Viertel der Wohngeldanträge wurde abgelehnt. Wir wollen natürlich zu den drei Vierteln der positiven Wohngeldbescheide gehören!


Erfolgreich zum Wohngeldbescheid: Mitwirkungspflicht nachkommen
Um einen positiven Wohngeldbescheid zu erzielen, sollten wir wissen, warum Wohngeldanträge abgelehnt werden. Der Hauptgrund, weshalb die Wohngeldstellen der Hamburger Bezirksämter Anträge ablehnen, ist fehlende Mitwirkung. Das bedeutet, dass über 40 Prozent der Ablehnungen darauf zurückzuführen sind, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller der Wohngeldstelle nicht fristgerecht die erforderlichen Unterlagen zukommen ließ. Laut Wohngeldgesetz ist nämlich jede Antragstellerin und jeder Antragsteller der Wohngeldstelle zur Auskunft verpflichtet. Fehlen also wichtige Unterlagen, fordert die Wohngeldstelle diese an. Übermittelt die antragstellende Person diese Unterlagen nicht binnen der Frist von vier Wochen, wird der Antrag automatisch abgelehnt. In den Monaten Juni, Juli und August 2024 wurden insgesamt 1.351 Wohngeldanträge in Hamburg aus diesem Grund abgelehnt. Jeden Monat bekamen also rund 450 Haushalte kein Wohngeld, weil schlichtweg Unterlagen fehlten.
Und genau hier setzt meine Wohngeldberatung an. Teil meines Wohngeld-Sorglos Pakets ist es, sicherzustellen, dass alle Unterlagen die Wohngeldstelle innerhalb der gesetzten Fristen erreichen. Ich übernehme für Sie dazu die Korrespondenz mit der für Sie zuständigen Hamburger Wohngeldstelle und verwalte Ihre Unterlagen. Oft sind die Schreiben verklausuliert formuliert, noch dazu in der kleinstmöglichen Schriftgröße, und dem Laien bleibt unklar, welche Unterlagen gemeint sind und woher er oder sie bestimmte Nachweise – wie beispielsweise den Nachweis über die Grundrentenzeiten – bekommt. Ich übersetze für Sie also das „Beamten-Deutsch“ und erledige den leidigen Papierkram. Ich erfülle für Sie die Mitwirkungspflicht zuverlässig und stelle sicher, dass diese keine Hürde auf dem Weg zum Wohngeldbescheid darstellt.
Vorläufiger Wohngeldbescheid: leider selten genutzt
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und an die Wohngeldstelle übermittelt wurden, gilt Ihr Wohngeldantrag als entscheidungsreif. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen der Wohngeldstelle können also Ihren Wohngeldantrag bescheiden. Dieser Prozess kann oft mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeiten der Hamburger Wohngeldstellen sind häufig lang – im Schnitt hat es im August 2024 16 Wochen, also vier Monate, gedauert, bis ein Wohngeldantrag beschieden wurde und der Wohngeldbescheid an die Antragstellerin oder den Antragsteller verschickt wurde. Völlig zurecht gibt es Stimmen aus verschiedenen politischen Parteien und Sozialverbänden, dass so lange Wartezeiten nicht hinnehmbar sind. Immerhin verfügen die wenigsten Antragstellerinnen über dicke finanzielle Polster, die das Warten komfortabel machen würden. Warten auf einer sehr harten Holzbank – und nicht auf einem weichen Ohrensessel. Oder statt Warten auf der Holzbank: eine Wanderung durch die Wüste. Das lange Warten ist regelrecht eine Durststrecke, auch wenn der positive Wohngeldbescheid rückwirkend über mehrere Monate ausgezahlt wird. Vergleichbar mit einem Treck durch die Wüste: tagelang ohne Wasser – und dann nach vier Monaten endlich die große Oase. Bis dahin ist man dann aber leider schon verdurstet.
Das Verblüffende: Die Wohngeldstellen könnten sehr wohl etwas unternehmen. Auch wenn die langen Bearbeitungszeiten auf Personalmangel, Krankenstand und Urlaub zurückzuführen sind – und diese Zeit nur bedingt verkürzt werden kann, da eine einzelne Sachbearbeiter*in keine strukturellen Probleme lösen oder Stellen ausschreiben kann –, eine Maßnahme wäre durchaus möglich: ein vorläufiger Wohngeldbescheid. Als das Wohngeld-Plus-Gesetz im Januar 2023 in Kraft trat und der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert wurde, rechnete man mit einem erhöhten Arbeitsvolumen bei den Wohngeldstellen. Immerhin konnten nun mehr Menschen einen Antrag mit Aussicht auf einen positiven Wohngeldbescheid stellen. Um dem gestiegenen Arbeitsaufkommen zu begegnen, wurde mit Paragraph 26a im Wohngeldgesetz die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung geschaffen.
Um also die Wartezeit auf den positiven Wohngeldbescheid und die erste Wohngeldzahlung zu verkürzen, können die Sachbearbeiter*innen seit Januar 2023 eine vorläufige Wohngeldzahlung veranlassen – vorausgesetzt, der Wohngeldanspruch besteht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit. Der Wohngeldantrag muss also nicht bis ins letzte Detail geprüft werden, eine grobe Einschätzung durch die Sachbearbeiter*in genügt. Das bedeutet aber auch Mehrarbeit: Die Akte wird vorläufig beschieden, wandert danach im Stapel wieder nach hinten und muss später erneut abschließend geprüft werden – ein zusätzlicher Arbeitsschritt, zu dem viele Sachbearbeiter*innen in den Hamburger Wohngeldstellen offenbar nicht bereit sind. Von den 12.777 beschiedenen Wohngeldanträgen in den Monaten Juni, Juli und August 2024 waren nur 292 vorläufige Bewilligungen – gerade einmal 2 Prozent.


Die Erfolge meiner Wohngeld-Beratung: über 200 positive Wohngeldbescheide
Auch in meiner persönlichen Erfahrung als Wohngeld-Berater werden vorläufige Wohngeldbescheide von den Hamburger Wohngeldstellen nur sehr selten gewährt. Von den über 200 positiven Wohngeldbescheiden, die ich seit 2023 meinen Klient*innen überbringen durfte, gab es nur einen vorläufig bewilligten Bescheid. In allen anderen Fällen galt leider: abwarten. Auf die langen Wartezeiten mache ich meine Klientinnen und Klienten bereits aufmerksam, bevor das Wohngeld-Sorglos-Paket abgeschlossen wird. Auch wenn bislang 99 Prozent der von mir im Namen meiner Klientinnen gestellten Wohngeldanträge zu einem positiven Wohngeldbescheid geführt haben – die restlichen Fälle sind noch offen und ich kämpfe weiter für meine Klientinnen um den Bewilligungsbescheid –, unterlagen diese leider den Bearbeitungszeiten der Wohngeldstellen.
Die meisten meiner über 200 Bewilligungsbescheide für Rentnerinnen und Rentner wurden direkt erteilt. Nachdem der Wohngeldantrag entscheidungsreif war, also alle Unterlagen fristgerecht übermittelt wurden, wurde direkt positiv beschieden. Bei einer kleinen Anzahl traf zunächst ein Ablehnungsbescheid ein. Doch Teil meines Wohngeld-Sorglos Pakets ist auch der Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid. Nachdem ein Ablehnungsbescheid ergangen ist, hat die antragstellende Person einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Selbstverständlich werde ich sofort für Sie aktiv – und nicht erst nach mehreren Wochen. Meinen Widerspruch richte ich schriftlich direkt an die zuständige Wohngeldstelle und lege dar, warum ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin. Oftmals handelt es sich um Rechenfehler oder fehlerhafte rechtliche Bewertungen. Die Wohngeldstelle ist so zur Neuprüfung des Wohngeldantrags aufgefordert. Abgesehen von zwei Fällen konnte ich so immer einen Bewilligungsbescheid erzielen. Diese zwei Fälle befinden sich aktuell noch beim Rechtsamt des zuständigen Bezirksamts. Denn: So schnell gebe ich nicht auf! Ich halte mein Wort und begleite Sie bis zum Bewilligungsbescheid.


Der Wohngeldbescheid für Frau Helga
Der Wohngeldbescheid für meine Klientin Frau Helga gehört zu einem der komplexeren Fälle, die ich in meiner Wohngeld-Beratung betreuen durfte. Frau Helga wollte Wohngeld im Alter beantragen, und sie erfüllte auch alle Voraussetzungen, um wohngeldberechtigt zu sein. Sie war Mieterin in einer Wohnungsgenossenschaft im Westen Hamburgs und konnte die Miete gerade so von ihrer Rente bezahlen. Eines der Zimmer ihrer Wohnung vermietete sie unter – und zwar an ihren Sohn, den die Trennung von seiner Freundin, der Auszug aus der bisherigen Wohnung und die Kündigung seiner Arbeit aus der Bahn geworfen hatten. Frau Helga setzte also einen ordentlichen Untermietvertrag mit ihrem Sohn auf, und er zog bei ihr ein – für den Übergang, bis er wieder etwas Eigenes hatte. Genau hier, in diesem Untermietverhältnis – nicht mit einem Fremden, sondern mit einem Familienmitglied – lag dann der Streitpunkt mit der Wohngeldstelle: Diese sah die Haushaltsgröße bei zwei Personen – Frau Helga und ihr Sohn – und wollte nicht akzeptieren, dass es sich um ein reguläres Mietverhältnis zwischen zwei Erwachsenen handelte. Stattdessen bestand sie darauf, dass es sich um einen Zwei-Personen-Haushalt mit Mutter und Kind handelte. Die Sachbearbeiterin war hier überfordert. Erst im persönlichen Gespräch mit der Abschnittsleitung der Wohngeldstelle konnte ich erreichen, dass das Wohngeld wie beantragt bewilligt wurde. Nach neun Monaten wurde dann endlich Wohngeld gezahlt – und Frau Helga konnte sich über 3.971 Euro Nachzahlung freuen.
Der Wohngeldbescheid für Herrn Gustav
Auch an den Wohngeldbescheid für Herrn Gustav, Frau Renate und Frau Gabi kann ich mich noch gut erinnern. Die drei hatten je eine eigene Wohnung in einem Betreutes Wohnen-Projekt in Hamburg und alle drei erhielten bereits Wohngeld. Ich war vor Ort, um andere Rentner*innen zum Thema Wohngeld im Alter zu informieren, und kam mit den dreien ins Gespräch. Als ich Herrn Gustav fragte, ob denn auch seine Grundrentenzeiten angerechnet wurden, und ich von Frau Renate und Frau Gabi wissen wollte, wie die Wohngeldstelle die Freibeträge ihrer Hinterbliebenenrente kalkuliert hatte, blickte ich in überraschte Gesichter. So ließ ich mir direkt die Wohngeldbescheide zeigen. Und siehe da: Die Wohngeldstelle hatte den jeweiligen Wohngeldanspruch der drei falsch kalkuliert und zu niedrig angesetzt. Herrn Gustav stand nach mehr als 33 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung ein Freibetrag von 281,50 Euro zu, der von seinem Einkommen – nämlich seiner Rente – abgezogen werden musste. Das hatte die Wohngeldstelle aber nicht getan. Ähnlich bei Frau Renate und Frau Gabi: Die Grundrentenzeiten ihrer verstorbenen Ehemänner – und damit auch der Anspruch auf den Freibetrag – waren auf sie übergegangen, aber nicht berücksichtigt worden. Ich wandte mich also an die Wohngeldstelle, die die Bewilligungsbescheide ausgestellt hatte, machte die Ansprüche geltend und forderte zur Neubewilligung auf. Immerhin waren die maßgeblichen Verhältnisse der drei Antragsteller*innen anfangs nicht ermittelt worden. Das Ergebnis: insgesamt 2.971 Euro Nachzahlung und eine monatliche Erhöhung des laufenden Wohngelds von 111 Euro auf 351 Euro für Frau Renate. Bei den anderen beiden war es ähnlich und die Freude groß.


Der Wohngeldbescheid für Frau Maritta
Während meiner Wohngeldberatung im Kulturhaus Eidelstedt kam Frau Maritta in meine Sprechstunde. Sie erzählte mir ihre Geschichte: In den 1980er Jahren war sie aus der Sowjetunion nach Deutschland gekommen und hatte mit ihrem Mann eine Wohnung an der Hamburger Stadtgrenze bezogen. Nach dem Tod ihres Mannes vor einigen Jahren lebte sie plötzlich allein – und zu ihrer Trauer kam nun auch die Sorge um die finanzielle Belastung. 600 Euro Miete im Monat – wie sollte sie das allein stemmen? Auf den ersten Blick klingt das angesichts der aktuellen Mietpreise in Hamburg vielleicht nicht nach viel. Doch bei einem monatlichen Gesamteinkommen von etwas über 1.000 Euro – bestehend aus einer kleinen Rente und einer Hinterbliebenenrente – war diese Summe für Frau Maritta kaum tragbar. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie kaum Berührungspunkte mit dem deutschen Sozialstaat. Sie hatte versucht, einen Termin bei der Sozialberatung zu bekommen – doch nach langer Wartezeit wurde sie wieder weggeschickt. Die Nachfrage sei leider sehr hoch, hieß es. Sie solle es nächste Woche noch einmal versuchen. Für Frau Maritta war das eine frustrierende Erfahrung. Sie wusste nicht, welche finanziellen Hilfen ihr zustehen könnten, was genau Wohngeld im Alter ist oder wie und wo ein Antrag zu stellen wäre. Sie wusste nur: Ihre Rente reicht nicht aus – nicht für die Miete und erst recht nicht für ein sorgenfreies Leben. Ich habe ihren Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle Eimsbüttel umgehend gestellt. Das Ergebnis: Ein positiver Bescheid – 422 Euro monatlich, direkt bewilligt für 24 Monate. Eine spürbare Entlastung – und für Frau Maritta ein Stück neuer Sicherheit im Alltag.