
Welche Unterlagen für Wohngeld brauche ich als Rentner?
Um die Frage nach den nötigen Unterlagen für Wohngeld zu beantworten, ist es zunächst hilfreich, zwischen zwei verschiedenen Wohngeldanträgen zu unterscheiden. Für den formlosen Wohngeldantrag braucht die antragstellende Person, egal ob diese Rentner*in ist oder nicht, keine weiteren Unterlagen. Für den formlosen Wohngeldantrag gibt es, wie der Name schon sagt, keinen amtlichen Vordruck und er kann als E-Mail oder als Brief übermittelt werden. Hier finden Sie eine Vorlage zur freien Verwendung, die Sie ausgefüllt an die für Sie zuständige Hamburger Wohngeldstelle übermitteln können. Dieser formlose Wohngeldantrag dient ausschließlich der Fristwahrung und enthält keine weiteren Anlagen für Wohngeld. Durch die Fristwahrung erhalten Sie rückwirkend Wohngeld ab dem Monat, in dem Sie Ihren formlosen Wohngeldantrag gestellt haben. Mit diesem formlosen Wohngeldantrag erklären Sie also lediglich Ihren Anspruch auf Wohngeld und verpflichten sich, den amtlichen Wohngeldantrag nachzureichen.
Unterlagen für Wohngeld: der amtliche Wohngeldantrag und Nachweise
Zum amtlichen Wohngeldantrag gehört ein amtlicher Vordruck und die benötigten Unterlagen für Wohngeld. Zu den Unterlagen für Wohngeld, die Sie als Rentner oder Rentnerin einreichen müssen, zählen zunächst die Unterlagen, die alle Antragstellende an die zuständige Wohngeldstelle übermitteln. Ganz grundlegend und einfach zu erbringen ist die Kopie eines Ausweisdokuments, also eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. So weiß die zuständige Wohngeldstelle, dass Sie die Person sind, die den Antrag stellt und in dem angegebenen Haushalt wohnt. Wenn Sie alleine wohnen, dann schicken Sie nur eine Kopie Ihres Ausweisdokuments. Wenn Sie zusammen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin oder weiteren Menschen leben und einen Haushalt bilden, dann erhält die Wohngeldstelle entsprechend eine Kopie des Ausweisdokuments aller im Haushalt lebenden Personen.
Um die Höhe des Wohngelds zu bestimmen, benötigt die Wohngeldstelle die Höhe Ihrer Miete und die Höhe Ihres Einkommens. Um die Mietkosten zu ermitteln, reichen alle Antragstellende die gleichen Unterlagen für Wohngeld ein: den Mietvertrag und Mietzahlungsnachweise in Form von Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlung klar hervorgeht. Oft fordert die Wohngeldstelle zusätzlich noch die Mietbescheinigung Ihres Vermieters an. Um unnötige Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, direkt die Mietbescheinigung mit einzureichen. Wenn Sie nicht zur Miete, sondern im Eigentum leben, reichen Sie spezielle Nachweise ein, um Ihre Wohnkosten zu belegen. Auch wenn Sie im Pflegeheim leben, können Sie Wohngeld erhalten. In diesem Fall gibt es einen separaten amtlichen Vordruck. dem Sie Ihren Heimvertrag beifügen, um Ihre Wohnkosten zu belegen.
Um die Höhe des Einkommens nachzuweisen, reichen Angestellte und Selbstständige Ihre Verdienstbescheinigung ein. Die entsprechende Unterlage für Wohngeld als Rentner oder Rentnerin ist dann der Rentenbescheid, beziehungsweise die aktuelle Rentenanpassungsmitteilung. Sollten Sie Ihren Rentenbescheid nicht zur Hand haben, können Sie diesen jederzeit bei Ihrem Rententräger anfordern. Generell empfiehlt es sich, sämtliche Unterlagen für Wohngeld an die für Sie zuständige Wohngeldstelle digital zu übermitteln. Seit 2023 arbeiten alle Hamburger Wohngeldstellen ausschließlich digital. Das bedeutet, dass die Wohngeldstelle für Sie eine digitale Akte anlegt. In dieser Akte werden alle von Ihnen übermittelten Dokumente gesammelt. Sollten Sie Schriftstücke oder Nachweise in Papierform übermitteln, digitalisiert ein externer Dienstleister diese bevor sie an die Sachbearbeiter*innen übermittelt werden. Diese Digitalisierungsarbeit sorgt dafür, dass die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrags mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Alle Unterlagen für Wohngeld gesammelt und digital:
Das Wohngeld-Sorglos-Paket
Während Sie als Rentner oder Rentnerin sicher einige Unterlagen für Wohngeld bereits parat haben, wie beispielsweise Ihren Personalausweis oder Ihren Mietvertrag, gibt es weitere Unterlagen, die Sie vielleicht noch anfordern müssen. Dazu gehören die Mietbescheinigung Ihres Vermieters und der Rentenbescheid von Ihrem Rententräger. Damit die für Sie zuständige Wohngeldstelle Ihre Freibeträge korrekt bemisst, sind auch die Nachweise über Ihre Grundrentenzeiten, einen möglichen Pflegegrad und eine mögliche Schwerbehinderung unerlässlich. So kommen schnell einige Unterlagen zusammen, die Sie bei verschiedenen Stellen aktiv anfordern müssen. Als Teil des Wohngeld-Sorglos-Pakets übernehme ich diese Arbeit für Sie. Wie auch bei der Wohngeldstelle erhalten Sie bei mir eine digitale Akte, in der ich alle für das Wohngeld nötigen Unterlagen und Nachweise sammle. Dabei digitalisiere ich alle Dokumente und bereite sie für die Übermittelung an die Wohngeldstelle vor.
Das Wohngeld-Sorglos-Paket
Ich begleite Ihren Wohngeldantrag von der Antragstellung bis zur Wohngeldzahlung.
€149 Einmalzahlung
Unterlagen für Wohngeld als Rentner: Der Rentenbescheid
Ihr Rentenbescheid dient gemeinsam mit Ihren Mietkosten als Berechnungsgrundlage für Ihr monatliches Wohngeld als Rentner oder Rentnerin. Den Rentenbescheid erhalten Sie automatisch, wenn Ihr Antrag auf Altersrente bewilligt wurde. Auf den einmaligen Rentenbescheid folgt dann die jährliche Rentenanpassungsmitteilung, die Ihnen die neue Rentenhöhe mitteilt. Sollten Sie eines der Dokumente nicht mehr in Ihrer Ablage finden, fordere ich die beiden Bescheide bei Ihrem Rententräger an. Sie müssen sich in diesem Fall um nichts kümmern.
Unterlagen für Wohngeld als Rentner: Nachweis über Grundrentenzeiten
Ihr Rentenbescheid enthält stets auch einen Nachweis über die von Ihnen erbrachten Grundrentenzeiten. Dieser Nachweis ist eine wichtige Unterlage für Wohngeld als Rentner*in, denn von den Grundrentenzeiten hängt ein entscheidender Freibetrag ab. Wenn Sie 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt haben, werden zwischen 1.200 Euro und 3.378 Euro von Ihrem jährlichen Einkommen, also Ihrer Rente abgezogen. Die genaue Höhe des Freibetrags wird durch Paragraph 17a des Wohngeldgesetzes bestimmt. Das führt dazu, dass weniger Einkommen bei der Wohngeld-Berechnung berücksichtigt wird. Entsprechend steigt die Höhe Ihrer monatlichen Wohngeldzahlung.
Unterlagen für Wohngeld als Rentner: Nachweis über einen Pflegegrad in Verbindung mit einer Schwerbehinderung
Falls Sie pflegebedürftig und schwerbehindert sind oder eines Ihrer Haushaltsmitglieder über einen Pflegegrad/GdB verfügen, dann kann auch an dieser Stelle ein Freibetrag auf Ihr Einkommen, beziehungsweise auf das Haushaltseinkommen, angerechnet werden. Dafür benötigen Sie als Nachweis für den Pflegegrad einen offiziellen Pflegebescheid, der auch den Pflegegrad bestätigt. Der Pflegebescheid ist dann Teil Ihrer Unterlagen für Wohngeld als Rentner oder Rentnerin. Gleiches gilt für Ihren Schwerbehindertenausweis. Nach Paragraph 17 des Wohngeldgesetzes wird durch Vorlage des Pflegebescheids/GdB ein Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro angerechnet. Ihr angerechnetes Jahreseinkommen verringert sich somit um 1.800 Euro und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich.
Unterlagen für Wohngeld als Rentner: Nachweis über eine Schwerbehinderung 100%
Derselbe Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro wird auch bei einer Schwerbehinderung angerechnet. Dieser Freibetrag wird wie auch der Freibetrag bei einem Pflegegrad durch Paragraph 17 des Wohngeldgesetzes bestimmt. Hier ist der Grad der Behinderung entscheidend. Der Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro wird nur dann gewährt, wenn der Grad Ihrer Behinderung 100 beträgt. Um diesen Freibetrag geltend zu machen, müssen Sie als Teil der Unterlagen für Wohngeld als Rentner Ihren Schwerbehindertenausweis einreichen. Der Nachweis über einen Pflegegrad ist in diesem Fall entbehrlich
Vereinfachte Unterlagen für Wohngeld als Rentner: eine politische Forderung
Aktuell werden alle Wohngeldanträge gleich behandelt. Was auf den ersten Blick gerecht klingt, ist es bei näherem Hinsehen nicht. Immerhin müssen verschiedene Bevölkerungsgruppen unterschiedliche Nachweise erbringen, um Wohngeld erhalten zu können. Die Unterlagen für Wohngeld als Rentner*in unterscheiden sich maßgeblich von denen für Wohngeld als Student*in. So muss ein/e Student*in beispielsweise eine BAföG-Negativbescheinigung vorlegen, während ein/e Rentner*in den Rentenbescheid einreichen muss. Zwar umfasst der amtliche Vordruck des Wohngeldantrags eine Ausfüllhilfe, die auch auf den Rentenbescheid als Einkommensnachweis verweist, doch fehlt eine übersichtliche Checkliste der benötigten Unterlagen. Wer also nicht bereits eine gewisse Routine bei Antragstellungen und im Ausfüllen behördlicher Formulare hat, stößt schnell an seine oder ihre Grenzen. Jahr für Jahr werden daher viele Wohngeldanträge aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt – obwohl die antragstellenden Personen eigentlich Anspruch auf Wohngeld hätten. Die Wohngeldzahlung scheitert so häufig an einer bloßen Formalie.
Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und ein erleichtertes Antragsverfahren zu erreichen, habe ich Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft bei ihrem Antrag vom 10. Mai 2023 unterstützt. In diesem Antrag fordert Die Linke den Hamburger Senat auf, unnötige Bürokratie bei den Wohngeldanträgen abzubauen und mehr Menschen den Zugang zu Wohngeld zu ermöglichen. Bezüglich der Unterlagen für Wohngeld als Rentnerin fordert Die Linke eine Checkliste, die die antragstellenden Rentner*innen darüber informiert, welche Nachweise dem Antrag beizufügen sind. Ferner fordert Die Linke, dass die Sachbearbeitung der Wohngeldstelle von der Nachforderung redundanter oder unnötiger Unterlagen absieht. In meiner eigenen Arbeit als Wohngeld-Berater habe ich beispielsweise wiederholt erlebt, wie die Wohngeldstelle eine detaillierte Auflistung der Einkünfte aus Kapitalvermögen verlangte – obwohl die antragstellende Person bereits mit der Unterzeichnung des Antragsformulars bestätigt hatte, keine Einnahmen dieser Art zu erzielen.
Die Wohngeld-Plus-Reform hat den Kreis der Berechtigten zwar knapp verdreifacht, doch diese Ausweitung bringt wenig, wenn die Berechtigten an der Bürokratie scheitern. Um die Wohngeld-Plus-Reform auch angemessen umzusetzen, bedarf es eines vereinfachten Antragsverfahrens, verbesserter Ausfüllhilfen und mehr Unterstützung bei der Anforderung der benötigten Unterlagen.
