Wohngeld-Berater gibt Wohngeld Beratung per Telefon

SCHRITTE ZUM WOHNGELD

Der Weg zum Wohngeld: Kurs halten mit Wohngeld-Beratung

Zugegeben, der Weg zum Wohngeldbewilligungsbescheid in Hamburg ist derzeit keine Autobahn. Im Durchschnitt vergehen knapp vier Monate, bis ein Wohngeldantrag vollständig bearbeitet ist und die Entscheidung dem oder der Antragstellenden mitgeteilt wird. Rekorde werden hier eher für Langsamkeit als für Tempo aufgestellt. Daran kann auch meine Wohngeld-Beratung nichts ändern. Aber: Zwischen Antrag und Bescheid ist gewiss kein Flüsterasphalt verlegt – und genau hier kommt die Wohngeld-Beratung ins Spiel. Ob über Grundrentenzeiten oder für die Wohnungsmiete: Die Wohngeldstelle fordert zahlreiche Nachweise an, und bei einem Negativbescheid muss die antragstellende Person bereit sein, Widerspruch beim Rechtsamt einzulegen. Statt einer reibungsarmen Fahrt ist der Weg zum Wohngeldbescheid von Tempolimits, Schlaglöchern, Pylonen, Sperrungen und Abzweigungen geprägt. Aus diesem Grund biete ich meine Wohngeld Beratung an – um Ihnen dabei zu helfen, diesen Weg zu navigieren, ohne dass Sie Geduld und Nerven verlieren müssen. Ich bin dann Ihr Autopilot.

Der erste Schritt der Wohngeld-Beratung: Wohngeldanspruch kostenlos prüfen

Am 1. Januar 2023 ist das Wohngeld-Plus in Kraft getreten. Diese Wohngeldreform hat nicht nur den durchschnittlichen Betrag für bereits bezugsberechtigte Haushalte erhöht, sondern auch den Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert. Das gilt für alle deutschen Bundesländer – so auch für Hamburg. In Hamburg hat sich die Anzahl der Wohngeldhaushalte von 13.675 im Jahr 2022 auf 27.205 im Jahr 2023 erhöht. Sie hat sich also nahezu verdoppelt. Da der Begriff „Haushalt“ etwas abstrakt sein kann: Konkret gemeint sind damit Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen, Studierende ohne BAföG-Anspruch sowie Rentner*innen mit eher kleiner Rente. Als erster Schritt in meiner Wohngeld-Beratung prüfe ich, ob auch Sie einen Wohngeldanspruch haben – unverbindlich und kostenlos. Nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Damit beseitigt meine Wohngeld-Beratung einen häufigen Ablehnungsgrund von Wohngeldanträgen: kein bestehender Anspruch oder ein zu geringer Anspruch. Grundlage dafür bildet Teil 3 des Wohngeldgesetzes, Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs, Paragraph 20 und 21. Kein Anspruch besteht, wenn Sie bereits konkurrierende staatliche Leistungen wie Grundsicherung empfangen oder empfangen könnten – also schlichtweg eine zu geringe Rente haben, um Wohngeld beziehen zu können. Auch das Gegenteil ist möglich: Wenn Ihre Rente zu hoch ist oder Sie über erhebliches Vermögen verfügen. Ein Anspruch besteht zudem nicht, wenn der Betrag weniger als 10 Euro im Monat betragen würde. Letzterer Fall ist übrigens der zweithäufigste Grund für die Ablehnung eines Wohngeldantrags – direkt nach fehlenden Unterlagen oder mangelnder Mitwirkung.

Daher prüfe ich in meiner Wohngeld-Beratung gemeinsam mit Ihnen Ihren Anspruch und teile Ihnen direkt mit, wie hoch Ihr Wohngeld als Rentner oder Rentnerin voraussichtlich ausfallen wird. Die Höhe wird durch drei Faktoren bestimmt: Zum einen durch die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder – wohnen Sie allein oder mit Partner*innen oder Angehörigen? Dann durch die Höhe Ihrer monatlich gezahlten Warmmiete. Falls Sie in einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim leben, zählen Kosten wie Grundsteuer, Instandhaltungspauschalen und Zinsen – in diesem Fall sprechen wir von einem Lastenzuschuss und stellen den Antrag entsprechend. Letztlich spielt das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder eine Rolle – also von Ihnen, wenn Sie allein wohnen, oder von allen Personen, die mit Ihnen gemeinsam in Ihrer Wohnung oder Immobilie leben. In Ihrem Fall ist das Einkommen in der Regel Ihre Rente.

Der zweite Schritt der Wohngeld-Beratung: Wohngeld-Sorglos-Paket abschließen

Wenn ein Anspruch besteht und die monatliche Höhe signifikant über 10 Euro liegt, sodass sich die Antragstellung für Sie lohnt, dann können Sie das Wohngeld-Sorglos-Paket abschließen. Ich betreue Sie dann umfassend – von der Antragstellung bis zum Wohngeldbescheid. Ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Wohngeldstelle, verwalte Ihre Unterlagen und lege – sofern erforderlich – auch Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ein. Das erklärte Ziel von Anfang an: der Bewilligungsbescheid und die Zahlung des Wohngeldes auf Ihr Konto. Entsprechend gibt es bei mir auch keine Vorkasse. Mein Beraterhonorar zahlen Sie erst, wenn die erste Wohngeldzahlung auf Ihr Konto eingegangen ist.

Wohngeld-Berater bei der Wohngeld Beratung in Hamburg: Er sitzt am Schreibtisch und füllt einen Wohngeldantrag aus

Das enthält das Wohngeld-Sorglos-Paket

Ich übernehme für Sie den kompletten Antragsprozess bis zur ersten Wohngeldzahlung.

Formloser Wohngeldantrag

Bei bestehendem Wohngeldanspruch stelle ich unverzüglich einen formlosen Wohngeldantrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle. Dieser wirkt fristwahrend.

Amtlicher Wohngeldantrag

Ich stelle für Sie den amtlichen Wohngeldantrag und fordere alle dafür nötigen Unterlagen sowie Nachweise an und übermittele diese an die Wohngeldstelle.

Digitale
Wohngeldakte

Alle Unterlagen, Nachweise und Anträge werden digitalisiert. Sie erhalten eine digitale Wohngeldakte, die jeden Schritt dokumentiert und nachvollziehbar macht.

Korrespondenz mit Wohngeldstelle

Etwaige Nachfragen richtet die Wohngeldstelle direkt an mich. Ich übernehme die Korrespondenz und kümmere mich um die fristgerechte Nachreichung aller Nachweise.

Prüfung Bewilligungsbescheid

Ich prüfe Ihren Bewilligungsbescheid und stelle sicher, dass alle Freibeträge korrekt angerechnet wurden. So erhalten Sie das maximal hohe Wohngeld.

Widerspruch Ablehnungsbescheid

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Antrag abgelehnt wird, reiche ich direkt Widerspruch ein und erwirke einen Neubescheid des Wohngeldantrags.

Direkt formlosen Wohngeldantrag stellen

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Nach einem Gespräch in meiner Sprechstunde vor Ort – die aktuellen Sprechstunden mit Ort und Zeit finden Sie hier – oder telefonisch, und wenn klar ist, dass ein Anspruch besteht, stelle ich unverzüglich einen formlosen Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle. Die für Sie zuständige Wohngeldstelle ist Teil Ihres Bezirksamts – also des Hamburger Bezirks, in dem Ihre Wohnung liegt. Formlose digitale Anträge als editierbare PDFs für alle sieben Hamburger Bezirke stehen Ihnen ebenfalls direkt zur Verfügung. Der Vorteil, direkt diesen formlosen Antrag zu stellen: Der Wohngeldanspruch gilt ab dem Tag der Antragstellung. Selbst wenn ich für Sie als Teil meiner Wohngeld-Beratung den formlosen Antrag am letzten Tag des Monats stelle, ist somit dieser Monat der erste, für den Sie dann nachträglich Wohngeld erhalten. Der Fachjargon hier: Formlose Wohngeldanträge dienen der Fristwahrung in Bezug auf die Festsetzung des Bewilligungszeitraums gemäß Teil A Nummer 22.12 und Teil C Nummer 26.01 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift. Schnelles Handeln ist also entscheidend – und wird belohnt.

Amtlichen Wohngeldantrag stellen

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Für den amtlichen Wohngeldantrag wird ein offizieller Vordruck benötigt. Auch dieser steht für Sie hier zum Download verfügbar. In meiner Wohngeld Beratung benutze ich grundsätzlich diesen PDF-Vordruck und nicht das Hamburger Wohngeld-Serviceportal. Zum einen benötigen Sie für das Hamburger Serviceportal eine separate Registrierung. Zum anderen kann ich den PDF-Vordruck als E-Mail gezielt an die zuständige Sachbearbeiter*in der Wohngeldstelle adressieren. So wissen wir genau, wer den Antrag wann erhalten hat – und können bei Bedarf gezielt Rückfragen stellen. Zusammen mit dem amtlichen Wohngeldantrag übermittle ich alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Dazu gehören unter anderem Personalausweis, Rentenbescheid, Mietvertrag und Kontoauszug, aus dem die Mietzahlung – oder bei einer eigenen Immobilie die Zahlung von Hypothekenzinsen – hervorgeht. Hinzu kommen je nach Fall Nachweise über eine Schwerbehinderung oder einen Pflegegrad, erbrachte Grundrenten-Zeiten sowie über Einkommen, das nicht aus der gesetzlichen Rente stammt. Hier bin ich natürlich auf Ihre Mithilfe angewiesen: Je schneller wir alle Unterlagen zusammen haben, desto eher können wir den amtlichen Wohngeldantrag an die zuständige Hamburger Wohngeldstelle übermitteln. 

Digitale Wohngeld-Akte anlegen und führen

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Die beiden Wohngeldanträge zusammen mit allen Nachweisen sind Teil Ihrer digitalen Akte meiner Wohngeld-Beratung. Digital hat einen entscheidenden Vorteil: Die Kommunikation erfolgt direkt in der Sprache der Wohngeldstelle. Seit 2023 arbeiten alle sieben Hamburger Wohngeldstellen nämlich ausschließlich digital. Wenn also ein Wohngeldantrag in Papierform eingeht, muss er zunächst digitalisiert werden. Man mag denken, dass dies ein relativ einfacher Vorgang ist – immerhin wird ein Blatt Papier auf einen Scanner gelegt und eine Taste gedrückt – doch oft dauert dieser Prozess mehrere Wochen und verlängert unnötig die Bearbeitungszeit Ihres Wohngeldantrags. Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag, gibt die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hier bekannt. Auf Faktoren wie Urlaubs- und Krankheitszeiten der Sachbearbeiter*innen sowie Personalmangel habe ich natürlich keinen Einfluss. Sehr wohl aber auf die Vollständigkeit und Lesbarkeit Ihrer Unterlagen. Neben digital gestellten Anträgen digitalisiere ich auch Ihre Nachweise über Rente und Miete. Das kann nicht nur die Bearbeitungszeit auf Behördenseite verkürzen, sondern sorgt auch für eine optimierte Ablage. Alle Korrespondenzen zwischen mir und der zuständigen Wohngeldstelle bleiben nachvollziehbar und transparent.

Korrespondenz mit der Wohngeldstelle führen

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Nachdem der amtliche Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle eingetroffen ist, stellt die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle oft Rückfragen. Selbst einem Antrag mit vollständigen Nachweisen können zusätzliche Unterlagen angefordert werden – etwa Nachweise über Einkommen aus Kapitalvermögen, auch wenn gar kein solches Einkommen vorhanden ist. Der Weg zum Wohngeld ist eben ein bürokratischer Vorgang, der selten Rücksicht auf den Einzelfall nimmt und Nachweise pauschal einfordert – unabhängig davon, ob sie im konkreten Fall erforderlich sind. Weitere Korrespondenz mit der Wohngeldstelle ist nötig, wenn sich Ihre Miete während der Bearbeitungszeit erhöht oder sich Ihre Lebensumstände verändern – beispielsweise durch einen Umzug ins Pflegeheim oder Tod des Ehepartners. In diesen Fällen informiere ich die Wohngeldstelle und übermittle die entsprechenden Nachweise. Dabei gilt stets: Fristwahrung und Mitwirkungspflicht gemäß Paragraph 66 SGB I, der ich als Teil meiner Wohngeld Beratung selbstverständlich nachkomme. Erst wenn alle Nachweise vorliegen, gilt der Wohngeldantrag als bescheidungsreif und kann von der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in bearbeitet werden. Bei komplexeren Fällen wird häufig auch der/die Abschnittsleiter*in der Wohngeldstelle hinzugezogen.

Prüfung des Bewilligungsbescheids

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Im Normalfall – bei etwa 95 Prozent aller von mir in meiner Wohngeld-Beratung bisher gestellten Anträge – erfolgt anschließend der Bewilligungsbescheid. Dieser Bescheid sowie die vorangegangene Korrespondenz erreichen mich postalisch. Ich informiere Sie natürlich unverzüglich und leite Ihnen den Bescheid weiter. In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt – der sogenannte Regelbewilligungszeitraum. Paragraph 25 des Wohngeldgesetzes erlaubt es jedoch, den Zeitraum auf 24 Monate zu verlängern, wenn von gleichbleibenden Verhältnissen ausgegangen werden kann. Diese Möglichkeit wurde mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eingeführt, um Verfahren zu vereinfachen und dem erhöhten Antragsaufkommen gerecht zu werden. Dennoch gibt es Wohngeldstellen in Hamburg, die nach wie vor pauschal nur für 12 Monate bewilligen. Gegen diesen Teil des Bescheids kann ich Widerspruch einlegen. Zusätzlich prüfe aber in jedem Fall die Höhe Ihres Wohngeldes – insbesondere, ob alle Freibeträge berücksichtigt wurden. Falls der Betrag nach meiner Einschätzung zu niedrig ausfällt, lege ich auch hier als Teil meiner Wohngeld-Beratung für Sie Widerspruch ein.

Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

Leistungen des Wohngeld-Sorglos-Pakets

Einen Widerspruch lege ich als Teil meiner Wohngeld Beratung selbstverständlich auch bei einem Ablehnungsbescheid ein. Sollte Ihr Wohngeldantrag abgelehnt werden, reiche ich fristgerecht – also innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids – einen schriftlichen Widerspruch bei der Wohngeldstelle ein. Nur weil die Wohngeldstelle eine Entscheidung getroffen hat – in Form eines Ablehnungsbescheids –, heißt das nicht automatisch, dass diese Entscheidung rechtens ist. Fehler können sowohl inhaltlicher als auch formeller Natur sein. Nach dem Widerspruch muss die Wohngeldstelle den Antrag erneut prüfen. Erfolgt diese Prüfung nicht innerhalb von drei Monaten – also hören wir drei Monate lang nichts – reiche ich eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg ein. Denn: Bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht besteht keine Anwaltspflicht, das Verfahren kann also auch ohne Rechtsanwalt geführt werden.

Am Wohngeld-Sorglos-Paket interessiert? Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.

Zwei Hände halten eine Wohngeld Visitenkarte für die Wohngeld Beratung
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