
Wohngeld einfach erklärt: Meine Vorträge und politische Fachberatung
Neben meiner praktischen Wohngeld-Beratung, bei der ich Rentnerinnen und Rentner dabei unterstütze, ihren Wohngeldbescheid zu erhalten, halte ich regelmäßig Vorträge bei Stiftungen und Verbänden – und unterstütze auch lokale Politiker*innen in Hamburg. Mein Grundsatz dabei: Wohngeld einfach erklärt. Ich möchte Menschen ermutigen, selbst zu Expert*innen zu werden – oder ihnen zumindest die Angst vor der deutschen Bürokratie nehmen. Mit ein bisschen Geduld kann sich jeder in das Wohngeldgesetz einarbeiten. Und auch Behördendeutsch muss keine Fremdsprache bleiben. Denn im Vergleich zu anderen deutschen Gesetzestexten ist das Wohngeldgesetz mit seinen 45 Paragrafen und drei Anlagen relativ überschaubar. Zur Einordnung: Das Sozialgesetzbuch ist in zwölf Bücher unterteilt – allein das Zweite Buch, das unter anderem das Bürgergeld regelt, umfasst 86 Paragrafen. Und auch die Wohngeldformel, mit der die Höhe des Wohngelds berechnet wird, basiert auf einfacher Schulmathematik.
Wohngeld einfach erklärt: weniger Behördendeutsch
Und das Behördendeutsch? Das ist eher ein lokaler Dialekt als Altgriechisch oder Arabisch. Dieser Dialekt, wie er etwa in Hamburger Bezirksämtern gesprochen wird, ist zwar selten dazu geeignet, Wohngeld einfach zu erklären, beschränkt sich aber letztlich auf eine Handvoll Vokabeln, die sich leicht übersetzen lassen. So meint „Lastenzuschuss“ schlicht das Wohngeld für Menschen, die im Eigenheim und nicht zur Miete wohnen. Und wenn auf die „Mitwirkungspflicht“ verwiesen wird, ist damit einfach die Pflicht gemeint, der Wohngeldbehörde die angeforderten Nachweise zu übermitteln. Klar, man könnte „Lastenzuschuss“ auch einfach „Wohngeld fürs Eigentum“ nennen – und aus der „Mitwirkungspflicht“ schlicht „Teamwork“ machen. Aber bis die Formulare entsprechend umgeschrieben werden, gebe ich mein Wissen weiter. Damit am Ende alle Senior*innen selbstbewusst einen Wohngeldantrag stellen können. Und für alle, die lieber durch Planten un Blomen spazieren als durch den Paragrafendschungel, gibt es ja auch das Wohngeld-Sorglos-Paket.

Als Referent bei Stiftungen und Verbänden: Wohngeld erklären und Bürger*innen aufklären
Meinen ersten Vortrag zum Thema Wohngeld habe ich im Februar 2023 bei der Seniorendelegiertenversammlung Eimsbüttel gehalten. Im Hamburg-Haus im Stadtteil Eimsbüttel informierte ich die Teilnehmer*innen über das neue Wohngeld-Plus – und zwar nicht nur über die gesetzliche Grundlage oder die Unterschiede zum bisherigen Wohngeld, sondern ganz konkret darüber, wie möglichst viele Menschen es nutzen können. Ein tagesaktuelles Thema, denn das Wohngeld-Plus-Gesetz war erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Und auf dem Papier eine kleine Revolution: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde deutlich erweitert, also hatten mehr Menschen ab sofort Anspruch auf Wohngeld. Gleichzeitig hatte sich auch die durchschnittliche Höhe des Wohngelds erheblich erhöht – von rund 180 Euro pro Monat vor der Reform auf nun etwa 370 Euro monatlich. Außerdem wurde eine Heizkostenkomponente eingeführt, um die steigenden Heizkosten abzufedern, ohne dass sie zur Mehrbelastung werden.
Zunächst ging es im Vortrag um die theoretischen Grundlagen. Eine häufige Frage lautete: Kann auch ich als Rentnerin oder Rentner Wohngeld Plus erhalten? Und wenn ja, wie? Genau diesen praktischen Aspekt wollte ich verständlich erklären und den Zuhörerinnen und Zuhörern einfache Werkzeuge an die Hand geben. Konkret empfehle ich als ersten Schritt eine Selbsteinschätzung: Einfach die monatliche Miete von der monatlichen Rente abziehen. Wenn dabei nur wenige oder auch einige Hundert Euro übrig bleiben und das angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht bis zum Monatsende reicht, dann besteht mit großer Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld. Im zweiten Schritt geht es dann darum, den Antrag zu stellen. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass zunächst ein formloser Antrag genügt. Eine einfache E-Mail oder ein Brief an die Wohngeldstelle, der Name, Adresse, Datum und eine (elektronische) Unterschrift enthält sowie den Satz: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Wohngeld.“ Ganz unbürokratisch. Der amtliche Wohngeldantrag ist etwas umfangreicher und im bekannten Duktus der deutschen Bürokratie formuliert, aber genau dazu beantworte ich konkrete Fragen in meiner Wohngeld-Sprechstunde.
Seit dem Vortrag im Februar 2023 informiere ich regelmäßig auf Seniorendelegiertenversammlungen in Hamburg über das Thema Wohngeld.

Als Experte in der Politik: Wohngeld erklären und Demokratie gestalten
Neben meinen Vorträgen unterstütze ich regelmäßig die Partei Die Linke in ihrer politischen Arbeit und stehe dort als Experte für das Thema Wohngeld zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Politker*innen Wohngeld einfach zu erklären und eine Brücke zwischen Verwaltungspraxis und Tagespolitik zu schlagen. Dabei bringe ich nicht nur mein rechtliches Fachwissen als Wohngeld-Berater ein, sondern auch die Erfahrungen aus den zahlreichen Fällen, die ich begleite. Der direkte Kontakt zu Wohngeldstellen und die alltäglichen Herausforderungen von Antragstellerinnen und Antragstellern fließen in meine Arbeit mit ein. Ich engagiere mich in diesem Bereich nicht, weil ich Mitglied bei Die Linke bin, sondern weil ich Oppositionsarbeit als einen zentralen Bestandteil unserer Demokratie begreife. Auch beim Thema Wohngeld ist es Aufgabe der Regierungsfraktionen – in Hamburg die SPD- und GRÜNE-Fraktion – ihre politischen Entscheidungen nachvollziehbar zu machen, Informationen transparent zu teilen und Missstände einzugestehen. Ein wichtiges Instrument dafür sind die sogenannten Schriftlichen Kleinen Anfragen. Über dieses Verfahren richtet eine Oppositionsfraktion eine formelle Anfrage an den Hamburger Senat, der innerhalb von acht Tagen schriftlich antwortet. Diese Antworten werden anschließend als Drucksache veröffentlicht und sind für alle Interessierten in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft einsehbar.
Seit 2023 habe ich die Linksfraktion Hamburg bei zahlreichen Kleinen Anfragen unterstützt – ebenso bei der Ausarbeitung von Anträgen. Solche Anträge enthalten politische Forderungen an den Senat, dienen aber oft auch dazu, eine öffentliche Diskussion zu einem bestimmten Thema anzustoßen. Im Fall meiner Arbeit geht es dabei insbesondere um das Wohngeld. Ein Beispiel ist der Antrag vom 10. Mai 2023, an dem ich mitgewirkt habe. Ziel dieses Antrags war es, das Antragsverfahren für das Wohngeld-Plus zu vereinfachen und überflüssige bürokratische Hürden abzubauen. Die zentralen Forderungen basierten direkt auf meiner praktischen Erfahrung. So zeigte sich beispielsweise, dass Hamburger Wohngeldstellen trotz bereits vorliegender Vermieterbescheinigung regelmäßig zusätzlich eine Kopie des Mietvertrags anfordern. Diese doppelte Anforderung verzögert den Antragsprozess und verursacht unnötigen Aufwand für die antragstellende Person.
Ein weiteres Problem liegt in der mangelnden Übersichtlichkeit der benötigten Nachweise. Die Anforderungen unterscheiden sich stark je nach Lebenssituation – Studierende müssen etwa nachweisen, dass sie nicht BAföG-berechtigt sind, während Rentner*innen ihren Rentenbescheid einreichen müssen. Eine klar strukturierte, auf die jeweilige Bedarfsgruppe abgestimmte Checkliste würde den Prozess deutlich erleichtern. Gerade solche scheinbar kleinen Änderungen können einen großen Unterschied machen und mehr Menschen ermöglichen, eigenständig und mit größerem Selbstvertrauen Wohngeld zu beantragen. Aus meiner Sicht brauchen die Hamburger Wohngeldstellen keine Chatbots oder künstliche Intelligenz, sondern vor allem einfache Anträge in klarer Sprache, ohne unnötige bürokratische Hürden.