Rentner Wohngeld: Wohngeld-Berater in seiner offenen Wohngeld-Sprechstunde mit Rentnern

Wohngeld FÜR rentner

Welche Rentner haben Anspruch auf Wohngeld?

Vermutlich haben weitaus mehr Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Wohngeld, als Sie vermuten. Im Januar 2023 wurde in Deutschland die Wohngeld-Plus-Reform verabschiedet, die den Kreis der Berechtigten nahezu verdreifacht hat. Seitdem haben also rund drei Mal so viele Menschen Anspruch auf Wohngeld wie noch im Jahr 2022. Der Anspruch auf Wohngeld hängt maßgeblich von den Mietkosten und dem Einkommen des Haushalts ab. Denn erklärter Zweck des Wohngeldes ist es – so definiert es der erste Paragraph des Wohngeldgesetzes –, Haushalte mit geringem Einkommen bei der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens zu unterstützen. Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner also nach Zahlung Ihrer Miete kaum noch Geld zur Bestreitung des Alltags übrig haben, besteht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeldanspruch geltend machen mit dem Wohngeldantrag

Zwar gibt es keine genaue Erhebung über die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Deutschland, und somit auch keine exakte Zahl der wohngeldberechtigten Rentnerhaushalte. Dennoch lassen sich deutliche Rückschlüsse ziehen. Immerhin sind Höhe und Verteilung der Renten bekannt: Laut der Deutschen Rentenversicherung erhielten im Jahr 2024 mehr als neun Millionen Rentner*innen in Deutschland monatlich weniger als 1.100 Euro Rente. Der Anteil der Rentnerinnen lag dabei bei über 60 Prozent. Betrachtet man diese Zahlen vor dem Hintergrund steigender Miet- und Heizkosten, wird deutlich: In Deutschland haben Millionen Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Wohngeld. Im Jahr 2023 bezogen jedoch nur etwas mehr als 600.000 Rentnerhaushalte tatsächlich Wohngeld. Die übrigen Anspruchsberechtigten wissen entweder nicht, dass sie einen Anspruch haben, oder waren nicht in der Lage, einen erfolgreichen Antrag zu stellen.

Denn einen Anspruch auf Wohngeld zu haben und diesen Anspruch auch durchzusetzen, sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Der Wohngeldantrag ist nicht nur komplex und voller bürokratischer Hürden, sondern stellt für viele auch ein Eingeständnis der eigenen Bedürftigkeit dar. Einen Wohngeldantrag zu stellen bedeutet zu sagen: Ich kann meine Miete nicht mehr allein stemmen – ich brauche staatliche Unterstützung. Gerade für Rentnerinnen und Rentner, die zeitlebens kaum oder gar keinen Kontakt mit dem Sozialstaat hatten, ist dieser Schritt oft mit Scham verbunden. Viele möchten niemandem „zur Last fallen“. Diesen Menschen möchte ich eines deutlich sagen: Wohngeld ist Ihr Recht. Und dieses Recht dürfen – und sollten – Sie jederzeit einfordern. Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen, biete ich Ihnen mein Wohngeld-Sorglos-Paket an.

Rentner Wohngeld: Wohngeld-Berater vor Ort bei einer Gruppe Rentner mit Kaffee und Kuchen

Wie hoch darf meine Rente sein, um Wohngeld zu bekommen?

Auf die Frage, wie hoch Ihre Rente sein darf, um Wohngeld zu erhalten, gibt es keine pauschale Antwort. Eine verlässliche Einschätzung hängt stets von Ihren individuellen Umständen ab. Dabei spielen drei Faktoren eine entscheidende Rolle: Ihre Wohnkosten auf der einen Seite sowie Ihre Rente und die wohngeldrechtlichen Einkommensfreibeträge auf der anderen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, entsprechen Ihre Wohnkosten der Grundmiete, also der Nettokaltmiete, zuzüglich der kalten Betriebskosten und einer Pauschale für Heizkosten. Leben Sie hingegen im Eigentum, ersetzen die Zinsen und Tilgungsraten für Kredite gemeinsam mit den Instandhaltungs- und Betriebskosten die Nettokaltmiete. Sind diese Kosten besonders hoch, kann es durchaus sein, dass Sie auch mit einer höheren Rente weiterhin wohngeldberechtigt sind.

Dabei wird Ihre Rente nicht eins zu eins als wohngeldrechtliches Einkommen angerechnet. Von der Rentenhöhe können bestimmte Freibeträge abgezogen werden, wodurch sich ein entsprechend niedrigeres wohngeldrechtliches Einkommen ergibt. Je niedriger dieses Einkommen ausfällt, desto höher ist die monatliche Wohngeldzahlung. Die Freibeträge, die Ihre wohngeldrechtliche Rente maßgeblich beeinflussen, ergeben sich unter anderem aus erfüllten Grundrentenzeiten von mehr als 33 Jahren, einem anerkannten Pflegegrad, schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern sowie den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls der Einkommenssteuer. Je nach persönlicher Situation können diese Freibeträge Ihr monatliches wohngeldrechtliches Einkommen um bis zu 610 Euro reduzieren und dadurch Ihren Anspruch auf Wohngeld entsprechend erhöhen. So kann Ihre Rente unter Umständen auch über 1.800 Euro liegen, und Sie erhalten als Alleinstehende*r dennoch Wohngeld.

In meiner kostenlosen Beratung prüfe ich gerne Ihren individuellen Anspruch auf Wohngeld und teile Ihnen umgehend eine Einschätzung zur voraussichtlichen Höhe des Wohngeldes mit. Falls Sie anschließend Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, biete ich Ihnen mein Wohngeld-Sorglos-Paket an. Bestandteil dieses Pakets ist unter anderem das Anfordern sämtlicher Nachweise, die Ihre Wohngeldstelle benötigt, um die Freibeträge korrekt anzurechnen.

Welche Unterlagen brauche ich als Rentner für den Wohngeldantrag?

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner zunächst einen formlosen Wohngeldantrag zur Fristwahrung stellen möchten, benötigen Sie dafür zunächst keine weiteren Unterlagen. Der formlose Antrag umfasst neben der Anspruchsbekundung auch eine Erklärung zur Mitwirkungspflicht. Mit dem Absenden des formlosen Wohngeldantrags erklären Sie sich also bereit, den amtlichen Wohngeldantrag einschließlich aller erforderlichen Dokumente und Nachweise nachzureichen.

Einige dieser Unterlagen haben Sie vermutlich bereits zu Hause. Für den amtlichen Wohngeldantrag benötigen Sie zunächst Ihren Personalausweis oder Reisepass – selbstverständlich reicht hier eine Kopie aus. Durch die Kopie Ihres Ausweisdokuments kann die Wohngeldstelle nachvollziehen, dass Sie tatsächlich die antragstellende Person sind und in dem angegebenen Haushalt wohnen. Darüber hinaus benötigen Sie Ihren Mietvertrag sowie Mietzahlungsnachweise in Form von Kontoauszügen.

Neben diesen grundlegenden Dokumenten gibt es eine Reihe weiterer Nachweise, die Sie gegebenenfalls selbstständig anfordern müssen – hierbei unterstützt Sie die Wohngeldstelle in der Regel nicht. Häufig verlangt die zuständige Wohngeldstelle zusätzlich eine Mietbescheinigung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin. In diesem Fall müssen Sie selbst Kontakt aufnehmen und um eine entsprechende Bescheinigung bitten. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ist gemäß Paragraph 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes gegenüber der Wohngeldstelle zur Auskunft verpflichtet.

Darüber hinaus benötigen Sie Ihren Rentenbescheid beziehungsweise die aktuelle Rentenanpassungsmitteilung. Sollten Sie den Rentenbescheid nicht mehr vorliegen haben, können Sie diesen jederzeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Je nach Ihren persönlichen Umständen gehören außerdem der Nachweis über erbrachte Grundrentenzeiten, ein Nachweis über einen Pflegegrad sowie ein Nachweis über eine Schwerbehinderung zu den Unterlagen, die Ihrer Wohngeldstelle vorzulegen sind.

So wird aus ein paar Bögen Papier schnell ein ganzer Stapel. Wenn Ihnen dieser administrative Aufwand zu viel oder zu kompliziert erscheint, übernehme ich diese Arbeit gerne im Rahmen meines Wohngeld-Sorglos-Pakets. Ich kontaktiere in Ihrem Namen die jeweiligen Anlaufstellen und beschaffe alle Unterlagen, die Sie als Rentnerin oder Rentner für Ihren Wohngeldantrag benötigen.

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