
Wohngeld als Rentner erhalten: Ihr Wohngeld-Sorglos-Paket
Das Wohngeld-Sorglos-Paket ist der einfachste Weg, Wohngeld als Rentner*in zu erhalten. Nachdem ich für Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld geprüft habe und ein Anspruch besteht, kann es direkt losgehen. Ich stelle in Ihrem Namen den Wohngeldantrag bei der für Sie zuständigen Hamburger Wohngeldstelle und führe die anschließende Korrespondenz mit den Sachbearbeiter*innen. Ich hole für Sie auch die benötigten Nachweise ein, wie beispielsweise die Mietbescheinigung oder den Nachweis über ihre erbrachten Grundrentenzeiten und übermittle diese an die zuständige Wohngeldstelle. Mit dem Wohngeld-Sorglos-Paket brauchen Sie sich also um nichts zu kümmern. Wie der Name schon sagt: Mit dem Paket wird das Wohngeld als Rentner*in sorglos. Während der Antragsbearbeitung stehe ich natürlich nicht nur den Sachbearbeiterinnen, sondern auch Ihnen zur Seite. Und das Honorar wird erst dann fällig, wenn die erste Wohngeldzahlung auf Ihrem Konto eingetroffen ist. Die Arbeit auf Erfolgsbasis empfinde ich als fair, immerhin soll das Wohngeld-Sorglos-Paket keine finanzielle Mehrbelastung für Sie bedeuten.
Das Wohngeld-Sorglos-Paket
Nehmen Sie den direkten Weg zum Wohngeld. Ich übernehme die Antragstellung und betreue Ihren Antrag bis zur Wohngeldzahlung.
Erfolgsbasis
Sie zahlen für das Paket nur, wenn Ihr Antrag bewilligt wird. Falls Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, fallen keine Kosten an.
Transparenz
Es gibt keine weiteren versteckten oder zusätzlichen Kosten. Auch nicht, wenn Ihr Fall komplexer oder zeitintensiver ist.
Faire Zahlung
Die Zahlung wird erst fällig, wenn auch die erste Wohngeldzahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.
Pauschalpreis
Auf Erfolgsbasis
€149
Wohngeld als Rentner mit dem Wohngeld-Sorglos-Paket
Alle Leistungen auf einen Blick
Formloser Wohngeldantrag
Direkt nach Anspruchsprüfung stelle ich einen formlosen Wohngeldantrag. Dieser wirkt fristwahrend und garantiert eine rückwirkende Wohngeldzahlung.
Alle nötigen Wohngeldunterlagen
Ich fordere alle für Ihren amtlichen Wohngeldantrag nötigen Nachweise an. Zu den Nachweisen gehört beispielsweise Ihr Rentenbescheid.
Amtlicher Wohngeldantrag
Sobald alle Nachweise eingetroffen sind, stelle ich den amtlichen Wohngeldantrag als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle.
Korrespondenz mit Wohngeldstelle
Etwaige Rückfragen zu Ihrem Wohngeldantrag stellt die Wohngeldstelle direkt an mich. Sollten weitere Nachweise benötigt werden, übermittele ich diese fristgerecht.
Widerspruch bei Ablehnung
Sollte Ihr Antrag wider Erwarten abgelehnt werden, lege ich einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. Der Widerspruch bewirkt einen Neubescheid über Ihren Antrag.
Arbeit auf Erfolgsbasis
Die Zahlung für das Wohngeld-Sorglos-Paket wird erst fällig, wenn Sie Ihre erst Wohngeldzahlung erhalten haben. Ohne Wohngeldzahlung fallen keine Kosten an.

Formlosen Wohngeldantrag stellen
Direkt nachdem Sie das Wohngeld-Sorglos-Paket abgeschlossen haben, stelle ich einen formlosen Wohngeldantrag bei der für Sie zuständigen Hamburger Wohngeldstelle. Der formlose Wohngeldantrag dient der Fristwahrung. So erhalten Sie rückwirkend Wohngeld ab dem Monat, in dem der formlose Wohngeldantrag gestellt wurde. Falls Sie das Wohngeld-Sorglos-Paket also am 30. November abschließen, stelle ich noch am gleichen Tag den formlosen Wohngeldantrag. So haben Sie auch ab November einen Anspruch auf Wohngeld und erhalten mit der ersten Wohngeldzahlung rückwirkend Wohngeld für die Monate, die zwischen der Antragstellung und dem Wohngeldbescheid liegen.
Alle nötigen Wohngeldunterlagen anfordern
Nachdem ich für Sie den formlosen Wohngeldantrag gestellt habe, fordere ich die für den amtlichen Wohngeldantrag erforderlichen Unterlagen an. Zu diesen erforderlichen Unterlagen für Wohngeld als Rentner gehört unter anderem der Rentenbescheid. Der Rentenbescheid ist unerlässlich, da dieser als Einkommensnachweis dient. Zusätzlich zum Rentenbescheid kümmere ich mich um den Nachweis über Ihre Grundrentenzeiten. Haben Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Ein Teil Ihrer Rente ist somit nicht anzurechnendes Einkommen, wodurch die Höhe Ihres Wohngelds entsprechend steigt. Weitere Wohngeldunterlagen sind die Mietbescheinigung Ihres Vermieters und – je nach individuellem Fall – auch der Bescheid über den Pflegegrad von der Pflegekasse in Verbindung mit einer Schwerbehinderung.
Amtlichen Wohngeldantrag stellen
Sobald mir alle Wohngeldunterlagen vorliegen, digitalisiere ich diese und stelle den amtlichen Wohngeldantrag bei der zuständigen Hamburger Wohngeldstelle in digitaler Form. Der digitale Weg hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem Postweg: Seit der Wohngeldreform 2023 arbeiten alle Hamburger Wohngeldstellen ausschließlich digital. Alle Wohngeldanträge müssen also digitalisiert werden, bevor sie bearbeitet werden können. Für die Digitalisierung ist ein externer Dienstleister verantwortlich. So verlängert sich die Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags oft um mehrere Wochen. Diese Zeit gilt es einzusparen, um möglichst schnell den Wohngeldbescheid und die erste Wohngeldzahlung zu erhalten. Zudem ermöglicht mir meine digitale Arbeitsweise ein lückenloses Protokoll der Korrespondenz mit der Wohngeldstelle.
Korrespondenz mit der Wohngeldstelle führen
Nachdem die zuständige Hamburger Wohngeldstelle den amtlichen Wohngeldantrag erhalten hat, kommt es oft zu Nachforderungen von Unterlagen. Dabei sind diese Schreiben der Wohngeldstelle nicht in einfachem Deutsch, sondern mit vielen Fachvokabeln verfasst. Für den Laien stellt dieses „Beamtendeutsch“ eine zusätzliche Hürde dar. Oft ist nicht klar, um welche Nachweise es sich handelt und warum Nachweise erbracht werden sollen. Und tatsächlich werden Nachweise oft fälschlicherweise angefordert. So wurden viele der von mir betreuten Antragsteller*innen aufgefordert, eine detaillierte Auflistung der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erbringen, obwohl diese bereits angegeben hatten, keine Einnahmen dieser Art zu erzielen. Mit dem Wohngeld-Sorglos-Paket kümmere ich mich schnell und effizient um die Nachfragen der Wohngeldstelle und erspare Ihnen Verzweiflung an der Bürokratie.
Widerspruch gegen Wohngeldbescheid einlegen
Die große Mehrheit der von mir gestellten Wohngeldanträge wird direkt positiv beschieden. Das bedeutet, dass Sie nach eingehender Antragsprüfung durch die Sachbearbeiter*innen einen positiven Wohngeldbescheid erhalten und kurz nach Erhalt des Wohngeldbescheids auch die erste Wohngeldzahlung auf Ihrem Konto eintrifft. Hier prüfe ich die Höhe des Wohngelds unter Berücksichtigung der korrekten Anrechnung von Freibeträgen. Falls das Wohngeld meiner Auffassung nach zu niedrig beschieden wurde, lege ich Widerspruch ein und erziele einen Neubescheid Ihres Antrags. Für den seltenen Fall, dass der Wohngeldantrag abgelehnt wird, lege ich auch hier Widerspruch ein und erwirke eine erneute Bearbeitung Ihres Antrags. In meiner mehrjährigen Erfahrung und der Betreuung von über 200 Wohngeldanträgen gab es bis dato nur zwei Fälle, die trotz Widerspruch weiter negativ beschieden wurden. Doch auch diese beiden Urteile befinden sich aktuell in Revision. Mein Selbstverständnis: Ich stelle nicht nur Ihren Wohngeldantrag und warte auf die Entscheidung der Wohngeldstelle, sondern ich setze mich aktiv für Sie ein und kämpfe für Ihren positiven Wohngeldbescheid.
Honorar nur bei Zahlung des Wohngelds
Die Kosten des Wohngeld-Sorglos-Pakets richten sich dabei nicht nach meinem Arbeitsaufwand. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren positiven Wohngeldbescheid direkt erhalten oder erst, nachdem ich Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Antrags eingelegt habe. Es ist auch egal, wie viele Unterlagen und Nachweise ich für Sie anfordere. Die Kosten des Wohngeld-Sorglos-Pakets sind für alle antragstellenden Rentner und Rentnerinnen gleich. Und die Kosten werden auch erst dann fällig, wenn Sie Ihren positiven Wohngeldbescheid und Ihre erste Wohngeldzahlung auf Ihr Konto erhalten haben. Ich möchte nicht, dass die Zahlung des Honorars für Sie eine finanzielle Mehrbelastung wird. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass nach eingehender Prüfung Ihres Wohngeldanspruchs und der Antragsstellung Ihr Antrag abgelehnt wird und kein positiver Wohngeldbescheid erwirkt werden kann, fallen keine Kosten für Sie an. Meine Arbeitsweise auf Erfolgsbasis hat sich in den letzten Jahren bewährt und gibt auch mir einen zusätzlichen Anreiz, Ihren Fall bis ins Ziel – nämlich zum positiven Wohngeldbescheid – zu bringen.